Europäischer Gerichtshof verurteilt Vogelfang in Malta

Der Europäische Gerichtshof hat Malta Mitte Juni wegen der Genehmigung des Vogelfangs verurteilt. Über Jahre hinweg hat die maltesische Regierung in jedem Herbst den Fang von 7 Finkenarten entgegen geltendem EU-Recht mit Netzen erlaubt. Die Vögel landeten zu Zehntausenden in Käfigen auf dem Heimtiermarkt. Die von Malta vor Gericht vorgebrachten Argumente für den Vogelfang wurden von den Richtern samt und sonders verworfen.
Malta hat nun keine andere Möglichkeit, als den Finkenfang endgültig zu verbieten! Das Urteil ist rechtskräftig und hat Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle in anderen EU-Ländern. Schon vor 4 Jahren wurde das Verfahren von der EU-Kommission eingeleitet. Vorangegangen war ein Streit über die Abschaffung des Vogelfangs. Dieser Streit begann mit dem Beitritt des Landes zur EU im Jahre 2004. Das Komitee gegen den Vogelmord hat zusammen mit seinem Partner BirdLife Malta viele entscheidende Fakten zum Vogelfang geliefert. Beide Organisationen haben damit zu einem der größten Erfolge im europäischen Zugvogelschutz der letzten 10 Jahre beigetragen!