Malta darf provokantes Theaterstück nicht verbannen

Malta hat im Jahre 2009 das Stück „Stitching“ des schottischen Dramatikers Anthony Neilson von den Bühnen der Mittelmeerinsel verbannt. Wie die österreichische Presseagentur schreibt,
hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies für rechtswidrig. Nach Ansicht der Richter in Straßburg hat Malta mit dem Verbot eines provokanten Theaterstücks gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Die Malteser hielten das Stück für blasphemisch. Überdies zeige das Drama „gefährliche sexuelle Perversionen“ und missachte die Opfer des Konzentrationslagers Auschwitz. In dem Stück geht es um ein Paar mit vielen persönlichen Problemen. Unter anderem sorgte ein Zitat des männlichen Protagonisten für Aufregung. Zitat: Er habe beim Anblick eines Fotos von nackten KZ-Opfern einen Orgasmus gehabt. Der maltesische Staat muss der Theatergesellschaft nun eine Entschädigung zahlen. Die maltesischen Gesetze sähen einen kompletten Bann von Theaterstücken nicht vor, schlussfolgerten die Richter. Innerhalb von drei Monaten können noch Rechtsmittel gegen das Strafmaß von 20000 Euro eingelegt werden.