Übernachtungssteuer ab Juni 2016

Mallorca, Katalonien und Griechenland haben es beschlossen – Malta zieht nach: Übernachtungsgäste im Alter von über 18 Jahren sollen ab 1. Juni eine separat zu entrichtende Übernachtungssteuer zahlen. Von Gästen in allen kommerziell vermieteten Unterbringungsmöglichkeiten werden 50 Cent pro Übernachtung und Person fällig – pro Aufenthalt maximal 5 Euro. Bereits Anfang April hatte Maltas Tourismusminister Edward Zammit Lewis Einzelheiten bekannt gegeben. Er versicherte, die Gebühr werde Übernachtungszahlen auf  Malta nicht verringern. Mit der Steuer solle nicht einfach eine zusätzliche Einnahmequelle entstehen, sondern über einen Fonds verbesserte Tourismus-Infrastruktur geschaffen werden. Die erwarteten sechs Millionen Euro pro Jahr verwaltet eine Kontrollinstanz aus dem Verband der Hoteliers und Gastronomen sowie aus Regierungsmitgliedern.