Die maltesische Regierung hat die Höchststrafe für Tierquälerei von drei auf maximal fünf Jahre erhöht und ein Register verurteilter TierquälerInnen zwecks Tierhaltungsverbots eingeführt. Nach Abschluss einer öffentlichen Konsultationsphase wurden die vorgeschlagenen Regeln vom Kabinett genehmigt. Die neuen Vorschriften erlauben den Veterinärdiensten stichprobenartige Inspektionen zur Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Zoovorschriften dagegen sind bisher unverändert geblieben. Allerdings werden die Kommunalverwaltungen eigene Tierschutzbeauftragten einsetzen, um Tierbesitzer über ihre gesetzlichen Verpflichtungen aufzuklären.
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