Bisher konnten Taxifahrer in der Republik Malta ein Jahr lang mit einem internationalen Führerschein Fahrzeuge mit Y-Kennzeichen fahren, bevor sie einen lokalen oder EU-Führerschein erwerben mussten. Dies änderte sich durch ein neues Gesetz im Juli. Das neue Gesetz verfügt, dass alle Taxifahrer einen maltesischen oder EU-Führerschein haben müssen. Zwar kann jeder mit einem gültigen Taxischein von Transport Malta und einem gültigen Aufenthaltsdokument bis zum Ablauf der Gültigkeit weiterarbeiten, doch zahlreiche Pläne potenzieller Arbeitnehmer wurden zunichte gemacht. Viele hatten noch in ihren Heimatländern ein Visum beantragt, einige davon bereits mit einem Führerschein in der Hand. Sie warteten auf ihre Arbeitserlaubnis. Inzwischen wird keiner Person ohne maltesischen oder EU-Führerschein eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn sie sich als Taxifahrer bewirbt.
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