Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet. Das Land soll durch eine Änderung des Glücksspielgesetzes gegen eine EU-Verordnung verstoßen haben. Die Änderung behindert letztlich die Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile gegen die äußerst erfolgreichen maltesischen Glücksspielunternehmen in Malta. Malta solle in angemessener Zeit auf die Bedenken der Kommission eingehen, bevor das Verfahren weiterverfolgt wird. Ansonsten kann die EU-Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
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