Die Republik Malta hat neue Naturschutzregeln für Natura 2000-Gebiete beschlossen. Organisierte Aktivitäten und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind mindestens 15 Tage vor der Veranstaltung anzumelden. Von Fall zu Fall kann eine förmliche Umweltgenehmigung oder Bereitstellung einer angemessenen Bankgarantie verlangt werden. Die folgenden und weitere Bedingungen gelten z. B. für Musikkonzerte, Partys, Grillfeste, Hochzeiten und Sportveranstaltungen:
Veranstalter haben sicherzustellen, dass alle Vorsichtsmaßnahmen und gute fachliche Maßnahmen getroffen werden, Umweltschäden zu vermeiden.
Dazu zählt auch die Kontrolle der Menschenmenge. Alle vorgeschlagenen Einrichtungen müssen auf vorübergehenden Einsatz ausgerichtet und vollständig zu beseitigen sein, ohne dass Veränderungen des Geländes oder der Umgebung erforderlich sind. Die Beleuchtung muss begrenzt und auf die Aktivität gerichtet sein. Beleuchtung der Meeresumwelt und von Klippen ist verboten. Die Tätigkeit darf keine Quelle der Lichtverschmutzung sein! Es darf keine Beleuchtung von Zufahrtsstraßen, Wegen und Pfaden oder sonstige Beleuchtung jenseits der Grundstücksgrenze geben. Die Beleuchtung muss eine geringe Intensität und
eine Temperatur von höchstens 3000 K aufweisen.
Als Lärm-Richtlinie gilt eine Begrenzung der Geräusche auf maximal 65 dBA, gemessen in 200 m Entfernung vom Randbereich der Veranstaltung. Bauten sind innerhalb von 24 Stunden nach der Veranstaltung zu entfernen. Müllentsorgungseinrichtungen und sanitäre Anlagen müssen von den Veranstaltern bereitgestellt und verwaltet werden. Der Organisator ist verantwortlich für die getrennte Sammlung von Abfällen. Der Zugang zum und vom Gelände darf in allen Phasen nur geordnet und über bestehende Straßen und Wege erfolgen.
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