Vermietung von E-Tretrollern

Ab 1. März nächsten Jahres ist die Vermietung von E-Tretrollern verboten, Privatpersonen dürfen ihre E-Tretroller weiterhin nach geltendem Recht nutzen. Trotz zunehmender Durchsetzungsmaßnahmen und Strafen kommt es in Gemeinden weiterhin zu Störungen durch gemietete E-Tretroller. E-Tretroller sollen in erster Linie als Alternative zum Gehen und nicht als andere Transportmittel genutzt werden. Mit dem Verbot der Vermietung von E-Tretrollern tritt Malta im nächsten Jahr in die Fußstapfen von Paris, das die Fahrzeuge bereits im April dieses Jahres verbietet.