Strafen gegen Vermüllung

Seit der Einführung von Sofortstrafen im Juli wurden wegen Vermüllung 130 Bußgelder an Touristen verhängt. St. Julian’s führt die Liste mit 64 Bußgeldern an, gefolgt von Swieqi und Sliema. Die Bußgelder umfassen illegale Müllentsorgung und Verstöße gegen Abfallentsorgungsvorschriften. Seit 8. Juli sind Polizei und LESA-Beamte gesetzlich befugt, Personen mit Geldstrafen zu belegen, die beim Wegwerfen von Müll, dem Herausstellen von Müll außerhalb der festgelegten Zeiten, Spucken oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit erwischt werden. Die Mindeststrafe für Verstöße dieser Art wurde von 25 € auf 50 € verdoppelt. Je nach Schwere des Verstoßes können höhere Strafen verhängt werden. Der Bürgermeister von St. Julian’s, Guido Dalli, sagte gegenüber der Times of Malta, er habe keine Veränderung festgestellt. Die vor Ort verhängten Bußgelder seien „nicht wirksam und nicht ausreichend“. Er habe „aufgegeben“ und sei des von Touristen verursachten Mülls „müde“. Dalli fordert Aufklärungskampagnen für Touristen. Vermieter von Ferienwohnungen Schilder sollten Schilder anbringen, die Gäste über die Verwendung und Abholung von Müllsäcke informieren. Die Verordnung über das Zurücklassen, Ablagern und Entsorgen von Abfällen auf Straßen und öffentlichen Plätzen oder Gebieten listet eine Reihe von Verstößen gegen das Vermüllungsgesetz auf.  Dazu gehören das Herausstellen von Müll außerhalb der festgelegten Zeiten, das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall, das Ablagern von Abfall neben öffentlichen Mülltonnen, das Nichttrennen von Abfall, das Verschütten von Flüssigkeiten, die Entsorgung von Exkrementen sowie illegale Müllentsorgung.
Für Gewerbebetriebe, Straßenhändler und Veranstalter, die nicht innerhalb von 24 Stunden nach einer öffentlichen Veranstaltung Abfall entfernen,
gelten gesonderte Bestimmungen.