Es sieht inzwischen so aus, als würden einige Wünsche erhört: Neue Ein- und Zwei-Sterne-Hotels werden für Malta verboten, dafür werden einige Höhenausnahmen für Hotels aufgehoben! Eine Reform soll ab Juli dazu führen, dass alle neuen Bauanträge für Ein- und Zwei-Sterne-Hotels sowie für All-inclusive-Resorts und die meisten Hostels nicht berücksichtigt werden. Mit Beginn der Sommersaison wird beispielsweise Kurzzeitvermietung betroffen sein. Diese Regelungen sollen den Standard der touristischen Unterkünfte auf den maltesischen Inseln verbessern und lokale Gemeinschaften schützen.
Neue All-Inclusive-Anlagen und Feriendörfer sollen nicht mehr lizenziert werden und neue Anträge für Ein- und Zwei-Sterne-Unterkünfte nicht mehr angenommen werden. Nach Inkrafttreten der Reform werden nur noch Hotelanträge mit maximal 200 Zimmern berücksichtigt. Dies dient ebenfalls als Obergrenze für Hotelerweiterungen. Pensionen dürften nur noch maximal 20 Zimmer haben. Neue Hostels müssen einem Bildungszweck dienen, sich in Wohngebieten befinden und dürfen nur maximal 40 Betten umfassen. Alle an Touristen vermieteten Wohnungen müssen mit Klimaanlage ausgestattet sein.
